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Im Januar 2003 trat die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Kraft, die alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Daraufhin wurde am 17.11.2006 der Referentenentwurf zur neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) veröffentlicht, womit die beiden zuständigen Ministerien einen Vorschlag zur Einführung von Energieausweisen in Deutschland unterbreiteten. Im Jahr 2007 fand eine erneute Verabschiedung der EnEV im Bundesrat statt. Seit dem 1.10.2009 ist die EnEV 2009 gültig.
Sie regelt die Mindestanforderungen für Neu-, Um- und Ausbauten, sowie die Modernisierung und Erweiterung an Gebäuden. Betrachtet werden zusätzlich die Heizungs- und Warmwasserversorgung, Kühl- und Raumlufttechnik.
Geschichte von der Wärmeschutzverordnung bis zur heute gültigen Energieeinsparverordnung:
| Seit Oktober 2009 | 4. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) | | Oktober 2007 | 3. Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) | | November 2004 | 2. Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) | | Februar 2002 | In Kraft treten der 1. Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) Zusammenlegung der WSchV und der Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) | | 1995 | 3. Wärmeschutzverordnung | | 1984 | 2. Wärmeschutzverordnung | | 1977 | Einführung der 1. Wärmeschutzverordnung (WSchV), resultierend aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) |
Die Berechnungsvorschriften in der EnEV greifen für die Erstellung von Energieausweisen zusätzlich auf folgende drei Normen zurück:
| DIN 4108 | Wärmeschutz und Energie- Einsparung in Gebäuden | | DIN 4701 Teil 10 | Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen | | DIN 18599 | Energetische Bewertung von Gebäuden |
Berechnungsgrößen bei der Erstellung eines Energieausweises nach EnEV:
In den Berechnungsgrundlagen für den bedarfsorientierten Energieausweis werden nach den EnEV-Vorschriften die Wärmegewinne mit den Wärmeverlusten bilanziert. Es ergibt sich der sog. Heizwärmebedarf, der auf die Nutzfläche des Objektes umgelegt wird, um eine vergleichbare Kennzahl zu erhalten. Berücksichtigt man die Anlagenstruktur des Gebäudes, so wird auf Grund von Wirkungsgraden und Verlusten, die sich aus der Speicherung und Verteilung des Warmwassers ergeben, der Endenergiebedarf errechnet. Dieser Wert entspricht der Verbrauchsmenge, die Ihr Objekt theoretisch benötigt. Sozusagen das, was Sie an Heizöl, Erdgas, etc. einkaufen und bezahlen müssen, damit Sie es zu Hause warm haben. Die EnEV schreibt vor, dass zur nachhaltigen Betrachtung ebenfalls die Vorkette berücksichtigt werden muss, um den Gesamtenergiebedarf darzustellen. Das bedeutet, die Energie, die bei der Erzeugung von beispielsweise Heizöl aufgebracht werden muss (z.B. für das Raffinieren) ist mit dem Endenergiebedarf zu addieren. Es ergibt sich der sog. Primärenergiebedarf, der eine Aussage über die tatsächliche Umweltbelastung trifft. Aus ihm wird die CO2- Emission errechnet. Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsmengen, so dass die oben genannten Faktoren nicht zum Einsatz kommen, es wird auf Klimafaktoren zurückgegriffen.
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