|
Der verbrauchsorientierte Energieausweis |
|
Der verbrauchsorientierte Energieausweis zeichnet sich durch eine vereinfachte Datenaufnahme aus. Für diese Art von Ausweis ist es lediglich notwendig, die Verbrauchsdaten (aus Rechnungen oder Messungen) zu kennen.
Der Energieberater hat eine Witterungsbereinigung der Daten durchzuführen und den sog. Energieverbrauchskennwert zu ermitteln. Das bedeutet, die Daten werden anhand von ermittelten Klimafaktoren des deutschen Wetterdienstes auf einen deutschlandweiten Vergleichswert bereinigt. Das ist notwendig, da nicht in gesamt Deutschland eine einheitliche Temperaturgebung herrscht. Abhängig von Region oder Höhe ergeben sich verschiedene Witterungseinflüsse, die es zu berücksichtigen gilt. Für Nicht- Wohngebäude ist zusätzlich das Bilden einer Stromverbrauchskennzahl, ebenfalls aus den Daten der letzten drei Jahre, notwendig.
Durch die Übergangsregelung konnte der verbrauchsorientierte Energieausweis bis zum 1. Oktober 2008 für jedes Wohngebäude ausgestellt werden, im Anschluss müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
das Gebäude besitzt mehr als vier Wohneinheiten, der Bauantrag ist nach 1977 gestellt worden, oder das Gebäude entspricht nachweislich der Wärmeschutzverordnung von 1977.
Zurück
|
|
|