Der Energieausweis ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der die Einführung von besagten Energieausweisen in allen europäischen Mitgliedsstaaten gefordert wird. Die Bundesregierung setzt diese Richtlinie durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Deutschland um.
Ziel ist es, ein einheitliches Dokument zu schaffen, das einen Vergleich von Gebäuden unter energetischen Gesichtspunkten zulässt. Somit soll ein Bewusstsein für die Energieeffizienz geschaffen werden. Durch eine IST- Analyse des bestehenden Gebäudes werden energetische Schwachstellen aufgedeckt, die zu einer Maßnahmenbildung und -umsetzung bewegen sollen. Es gilt, den Ausstoß des klimarelevanten Gases CO2 zu verringern.

Ab dem 1. Juli 2008 wurde der Energieausweis im Wohngebäudebereich für die erste Gruppe (Wohngebäude bis Baujahr 1965) zu einer sog. Vorlagepflicht. D.h. jeder, der ein Gebäude verkaufen oder vermieten möchte, muss bei Vertragsabschluss den Energieausweis auf Anfrage vorlegen. Wer sanieren, um- oder neubauen will, muss für Förderkredite der KfW-Bankengruppe ebenfalls einen Energieausweis mit den Vertragsunterlagen einreichen. Wohngebäude ab dem Baujahr 1966 mussten den Ausweis erst ab dem 1. Januar 2009 besitzen. Für die sog. Nicht- Wohngebäude (sprich Gewerbe und Industrie) war der Pflichtbeginn der 1. Juli 2009. Bei öffentlichen Objekten, die mehr als 1.000 m² besitzen ist dieser auszuhängen. Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Energieausweispflicht befreit.
Den Energieausweis gibt es auf zwei Arten: Verbrauchs- und Bedarfsorientiert Speziell für Eigentümer, deren Gebäude ein Baujahr bis 1977 besitzen, war Eile geboten. Sie konnten den kostengünstigen Verbrauchsausweis nur noch bis zum 1. Oktober 2008 ausstellen lassen. Im Anschluss ist für Sie lediglich der bedarfsorientierte Ausweis möglich.
Die Gültigkeit eines Energieausweises ist, unabhängig von der Art, auf 10 Jahre festgesetzt. Nach Ablauf dieser Zeit ist ein neuer Energieausweis auszustellen. Welche Richtlinien dann gelten, bleibt abzuwarten.
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